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Finanz- und Versicherungs-News

BU: Nachversicherungs­garantie sichert Flexibilität und den Lebensstandard

BU: Nachversicherungs­garantie sichert Flexibilität und den LebensstandardEin früher Schutz der Arbeitskraft ist oft entscheidend. Wenngleich die abgesicherte BU-Rente in jungen Jahren noch gering ist bzw. sein kann, so profitiert der Versicherte bereits von der Option, später die Rente anpassen zu können, wenn Gehalt und der Lebensstandard steigen. Vorausgesetzt die Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt über eine Nachversicherungsgarantie. Was ist die Nachversicherungsgarantie?Die Nachversicherungsgarantie erlaubt e...mehr ]

Private Pflegevorsorge schafft Freiheiten und entlastet Angehörige

Private Pflegevorsorge schafft Freiheiten und entlastet AngehörigeZum 1. Januar 2025 wurde der Beitragssatz der sozialen Pflege­ver­si­che­rung um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent angehoben. Trotz dieser Anhebung bleibt das System stark unterfinanziert und die Eigenbeteiligungen steigen weiter. Das belastet Pflegebedürftige ebenso wie deren Angehörige. Eine private Pflegevorsorge schafft finanzielle Sicherheit und wahrt die Selbstbestimmung. Der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für statio...mehr ]

Ab 1. März: Neues Versicherungs­kennzeichen wird Pflicht

Ab 1. März: Neues Versicherungs­kennzeichen wird PflichtJedes Jahr wechseln die Kenn­zeichenfarben für versicherungspflichtige Fahrzeuge wie Mopeds, E-Roller oder S-Pedelecs. Ab dem 1. März 2025 verlieren die aktuell blauen Schilder ihre Gültigkeit. Ohne das neue grüne Kenn­zeichen drohen Bußgelder und der Verlust des Versicherungsschutzes. Die grüne Plakette deckt wie gewohnt die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haft­pflicht ab. Wer Diebstähle oder Unfallschäden absichern möchte, kann seinen Schutz durch ...mehr ]

Policen-Check: Sind die Verträge noch zeitgemäß?

Policen-Check: Sind die Verträge noch zeitgemäß?Zu wissen, dass man in verschiedenen Bereichen bereits eine Absicherung und Vorsorge getroffen hat, ist ein beruhigendes Gefühl. Dennoch lohnt es sich, regelmäßige ein Blick in die Policen zu werfen bzw. sie prüfen zu lassen. Zum einen kann so sichergestellt werden, dass der einst abgeschlossene Deckungsrahmen, zum Beispiel bei einer privaten Haft­pflicht, Hausrat oder auch Rechts­schutz­ver­si­che­rung – noch zur Lebens- und Vermögenssituation p...mehr ]

Grundfähigkeitsversicherung als Ersatz für BU?

Grundfähigkeitsversicherung als Ersatz für BU?

Ist eine echte Berufs­unfähig­keitsversicherung zu teuer oder wird sie vom Versicherer wegen Vorerkrankungen abgelehnt, gibt es Alternativen. Ein relativ neues Instrument zur privaten Absicherung von Gesundheitsschäden ist die Grundfähigkeitsversicherung. Im Gegensatz zur Berufs­unfähig­keits- oder Unfall­ver­si­che­rung sind ihre Leistungen nicht an das Unvermögen zur Ausübung eines bestimmten Berufs oder an Unfallereignisse als Krankheitsursache gebunden, sondern werden immer dann erbracht, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Kräfteverfall oder Verletzungen nicht mehr über bestimmte körperliche Grundfähigkeiten verfügt. Diese Grundfähigkeiten werden in der Regel in zwei Stufen eingeteilt: Zur Stufe A zählen das Sehen, Sprechen und Hören, der Gebrauch der Hände und die Gehfähigkeit. Der Stufe B werden z.B. das Treppensteigen, Knien und Bücken, Heben und Tragen sowie das Autofahren zugeordnet. Der Versicherte hat einen Leistungsanspruch, sobald er nach ärztlicher Einschätzung mindestens zwölf Monate lang nicht in der Lage war oder nicht in der Lage sein wird, eine der Grundfähigkeiten der Stufe A oder drei Grundfähigkeiten der Stufe B auszuüben. Gezahlt wird auch, wenn der Versicherte von der gesetzlichen Pflege­ver­si­che­rung in Pflegestufe II oder III eingestuft wird. Im Versicherungsfall leistet der Grundfähigkeitsschutz eine monatliche Rente bis zum vereinbarten Endalter oder bis zum Tod. Wie die Unfall­ver­si­che­rung ist die Grundfähigkeitsversicherung allerdings kein vollwertiger Ersatz für einen privaten Berufs­unfähig­keitsschutz: In der Praxis häufige Ursachen für Berufs­unfähig­keit wie z.B. psychische Erkrankungen oder Gelenkverschleiß sind nicht abgesichert.